Ein Wintergarten soll mehr Licht ins Haus bringen, den Blick in den Garten öffnen und einen neuen Raum zum Leben schaffen. Ein Sommergarten schützt die Terrasse vor Regen und Wind und kann die Gartensaison deutlich verlängern.

Auf den ersten Blick sehen sich beide Konstruktionen häufig ähnlich.

Aluminiumprofile. Glasdach. Große transparente Flächen. Schiebetüren.

Baurechtlich und technisch können zwischen einem beheizten Wohnwintergarten, einem unbeheizten Kaltwintergarten, einem Sommergarten und einer einfachen Terrassenüberdachung jedoch erhebliche Unterschiede bestehen.

Genau hier beginnen für viele Bauherren die Fragen:

Was ist eigentlich ein Wintergarten?

Was ist ein Sommergarten?

Ist ein Kaltwintergarten dasselbe wie ein Sommergarten?

Brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten?

Kann ein Sommergarten genehmigungsfrei gebaut werden?

Und warum gelten in Bayern möglicherweise andere Regeln als in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Thüringen?

Dieser Ratgeber gibt einen ersten Überblick über die Unterschiede zwischen Wintergarten und Sommergarten sowie über die baurechtliche Situation in den 16 deutschen Bundesländern.

Wichtiger Hinweis vorab

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung oder verbindliche baurechtliche Prüfung dar.

Die baurechtliche Beurteilung eines konkreten Bauvorhabens hängt nicht nur vom Bundesland ab. Auch der Bebauungsplan, die Lage des Grundstücks, Abstandsflächen, örtliche Satzungen, Denkmalschutz, Brandschutz, die Gebäudeklasse und die tatsächliche Nutzung der Konstruktion können entscheidend sein.

Die verbindliche Auskunft für ein konkretes Grundstück erteilt die zuständige Bauaufsichtsbehörde beziehungsweise das zuständige Bauamt.

Stand dieses Ratgebers: Juli 2026.

Wintergarten oder Sommergarten? Der wichtigste Unterschied liegt in der Nutzung

Im Alltag werden die Begriffe Wintergarten, Kaltwintergarten, Sommergarten und Glasraum häufig nicht klar voneinander getrennt.

Ein Kunde sagt vielleicht:

„Ich möchte einen Wintergarten.“

Gemeint ist aber eigentlich eine unbeheizte Verglasung der Terrasse.

Ein anderer Kunde spricht von einem Sommergarten, möchte den Raum später jedoch beheizen und ganzjährig wie ein Wohnzimmer nutzen.

Für die technische Planung ist diese Unterscheidung sehr wichtig.

Auch bei einer baurechtlichen Prüfung sollte nicht nur der Name der Konstruktion betrachtet werden.

Entscheidend ist, was tatsächlich gebaut wird und wie der neue Raum genutzt werden soll.

Ein Projekt wird nicht automatisch genehmigungsfrei, nur weil es im Angebot oder im Gespräch als „Sommergarten“ bezeichnet wird.

Was ist ein Wohnwintergarten?

Ein Wohnwintergarten ist in der Regel als ganzjährig nutzbarer Raum geplant.

Er wird funktional eng mit dem Wohngebäude verbunden und kann beispielsweise als Esszimmer, Erweiterung des Wohnzimmers oder zusätzlicher Aufenthaltsbereich genutzt werden.

Typische Merkmale eines Wohnwintergartens können sein:

  • thermisch getrennte Aluminiumprofile,
  • wärmedämmende Verglasung,
  • eine auf die ganzjährige Nutzung abgestimmte Dachkonstruktion,
  • ein entsprechender Bodenaufbau,
  • eine geplante Beheizung,
  • eine dauerhafte Nutzung als Aufenthaltsraum,
  • eine direkte Verbindung zum beheizten Wohnbereich.

Ein solcher Wintergarten als Wohnraumerweiterung stellt baurechtlich und energetisch andere Anforderungen als eine einfache Terrassenüberdachung.

Wer einen Wohnwintergarten plant, sollte deshalb grundsätzlich bereits vor der Bestellung klären, welches bauaufsichtliche Verfahren für das konkrete Projekt erforderlich ist.

Besonders wichtig ist die geplante Nutzung.

Soll der Raum im Januar bei niedrigen Außentemperaturen wie ein Wohnzimmer genutzt werden?

Soll er regelmäßig beheizt werden?

Wird eine bestehende Außenwand geöffnet oder wesentlich verändert?

Wird der neue Raum dauerhaft in den Wohnbereich integriert?

Je häufiger diese Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, desto weniger ähnelt das Projekt einer einfachen Terrassenüberdachung.

Was ist ein Kaltwintergarten?

Ein Kaltwintergarten ist normalerweise ein geschlossener, überwiegend transparenter Raum, der nicht als dauerhaft beheizter Wohnraum konzipiert wird.

Er kann aus einer Aluminiumkonstruktion, einem Glasdach und seitlichen Verglasungen bestehen. Schiebeelemente ermöglichen es, große Teile der Konstruktion bei angenehmem Wetter zu öffnen.

Der Begriff „kalt“ bedeutet dabei nicht, dass der Raum unangenehm sein muss.

An sonnigen Tagen kann sich ein Kaltwintergarten durch die Sonneneinstrahlung deutlich erwärmen. In der Übergangszeit kann er über viele Stunden oder Tage sehr angenehm genutzt werden.

Die Temperatur wird jedoch nicht wie in einem klassischen Wohnraum dauerhaft auf einem bestimmten Niveau gehalten.

Ein Kaltwintergarten kann beispielsweise genutzt werden als:

  • geschützter Sitzbereich,
  • Erweiterung der Terrasse,
  • Raum für Gartenmöbel,
  • Ort zum Frühstücken oder Kaffeetrinken,
  • geschützter Übergang zwischen Haus und Garten,
  • saisonal genutzter Aufenthaltsbereich.

Technisch können bei einem Kaltwintergarten andere Profilsysteme und Verglasungskonzepte eingesetzt werden als bei einem ganzjährig beheizten Wohnwintergarten.

Baurechtlich bedeutet „unbeheizt“ jedoch nicht automatisch „genehmigungsfrei“.

Das ist einer der häufigsten Irrtümer bei der Planung eines Wintergartens.

Was ist ein Sommergarten?

„Sommergarten“ ist vor allem ein im Markt und in der Produktkommunikation verwendeter Begriff.

In der Praxis beschreibt er häufig eine leichte, transparente Konstruktion, die eine Terrasse vor Regen und Wind schützt und vor allem vom Frühjahr bis zum Herbst genutzt wird.

Ein Sommergarten kann aus folgenden Elementen bestehen:

  • Aluminiumkonstruktion,
  • Glasdach,
  • seitliche Festverglasungen,
  • Glasschiebewände,
  • Schiebeelemente zur Gartenseite,
  • Sonnenschutz,
  • Beleuchtung.

Der Sommergarten ist normalerweise nicht als dauerhaft beheizter Wohnraum geplant.

Seine Aufgabe ist eine andere.

Er soll die Terrasse besser nutzbar machen.

Ein Sommerabend muss nicht beendet werden, weil es plötzlich regnet. Gartenmöbel stehen geschützter. Wind kann durch geschlossene Schiebeelemente reduziert werden.

Je nach Wetter kann ein Sommergarten die Nutzungszeit einer Terrasse deutlich verlängern.

Ist ein Sommergarten dasselbe wie ein Kaltwintergarten?

In der Produktwelt werden beide Begriffe teilweise für sehr ähnliche Konstruktionen verwendet.

Eine deutschlandweit einheitliche baurechtliche Definition des Begriffs „Sommergarten“ existiert jedoch nicht als einfache Produktkategorie, aus der sich automatisch eine Genehmigungsfreiheit ableiten lässt.

Deshalb ist die Frage:

„Braucht ein Sommergarten eine Baugenehmigung?“

eigentlich zu ungenau.

Die bessere Frage lautet:

„Wie wird meine konkret geplante Konstruktion nach der für mein Grundstück geltenden Bauordnung und den örtlichen Vorschriften eingeordnet?“

Ist die Terrasse nur überdacht?

Sind Seitenwände vorhanden?

Ist die Konstruktion vollständig geschlossen?

Ist sie unbeheizt?

Ist sie für einen dauerhaften Aufenthalt bestimmt?

Wird sie mit dem Wohnraum verbunden?

Wie groß ist die Grundfläche?

Wie tief ist die Konstruktion?

Wie groß ist der Abstand zur Grundstücksgrenze?

Diese Informationen sind für die baurechtliche Beurteilung wesentlich wichtiger als die Bezeichnung „Sommergarten“.

Terrassenüberdachung oder Sommergarten – warum Glasschiebewände wichtig sein können

Ein besonders wichtiger Punkt ist der Unterschied zwischen einer offenen Terrassenüberdachung und einem geschlossenen Glasraum.

Viele Landesbauordnungen nennen Terrassenüberdachungen ausdrücklich im Katalog der verfahrensfreien Vorhaben.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Konstruktion mit Dach und vollständig verglasten Seiten weiterhin als Terrassenüberdachung behandelt wird.

Ein einfaches Beispiel:

Variante A

Eine Aluminiumkonstruktion mit Glasdach über einer Terrasse. Die Seiten bleiben offen.

Variante B

Die gleiche Konstruktion erhält Glasschiebewände auf drei Seiten und kann vollständig geschlossen werden.

Für den Kunden sehen beide Projekte möglicherweise wie zwei Varianten desselben Produktes aus.

Baurechtlich kann die Bewertung unterschiedlich sein.

Ein offizielles Merkblatt der Bauaufsicht in Kiel weist beispielsweise ausdrücklich darauf hin, dass eine Terrassenüberdachung mit seitlichen Wänden nicht mehr als Terrassenüberdachung im Sinne der dortigen Verfahrensfreiheitsregel behandelt wird.

Deshalb sollte die Genehmigungsfrage vor der Bestellung der Glasschiebewände geklärt werden.

Baugenehmigung, verfahrensfrei oder Genehmigungsfreistellung – was bedeutet das?

Bei deutschen Bauvorschriften ist eine sprachliche Unterscheidung besonders wichtig.

Baugenehmigung

Bei einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben wird ein Bauantrag eingereicht.

Die zuständige Behörde prüft das Vorhaben im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Genehmigungsverfahrens.

Welche Unterlagen erforderlich sind und wer sie erstellen beziehungsweise einreichen darf, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und dem konkreten Projekt.

Verfahrensfreies Bauvorhaben

Ein verfahrensfreies Bauvorhaben benötigt grundsätzlich kein reguläres Baugenehmigungsverfahren.

Das bedeutet aber nicht, dass keine Regeln gelten.

Auch ein verfahrensfreier Sommergarten, Kaltwintergarten oder eine verfahrensfreie Terrassenüberdachung muss die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Bebauungsplan,
  • Abstandsflächen,
  • zulässige Grundstücksbebauung,
  • örtliche Gestaltungssatzungen,
  • Denkmalschutz,
  • Naturschutz,
  • Brandschutz,
  • statische Anforderungen.

Bei einem verfahrensfreien Projekt trägt der Bauherr eine besondere Verantwortung dafür, dass das Vorhaben rechtmäßig ausgeführt wird.

Verfahrensfrei bedeutet nicht rechtsfrei.

Genehmigungsfreistellung

Einige Landesbauordnungen kennen zusätzlich die Genehmigungsfreistellung.

Das ist nicht dasselbe wie ein vollständig verfahrensfreies Bauvorhaben.

Je nach Landesrecht kann beispielsweise erforderlich sein, Bauunterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und die Gemeinde kein Genehmigungsverfahren verlangt, kann das Vorhaben nach Ablauf der vorgesehenen Frist ausgeführt werden.

Deshalb ist die in Polen bekannte vereinfachte Frage „pozwolenie czy zgłoszenie?“ nicht eins zu eins auf das deutsche Baurecht übertragbar.

In Deutschland muss zunächst geprüft werden, welches Verfahren nach der jeweiligen Landesbauordnung für das konkrete Vorhaben vorgesehen ist.

Brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Wintergarten? Überblick über die 16 Bundesländer

Die folgenden Angaben geben einen vereinfachten Überblick über wichtige Regelungen der Landesbauordnungen mit Stand Juli 2026.

Achtung: Die Tabelle ist kein automatischer Genehmigungsrechner.

Besonders bei geschlossenen Sommergärten und Wintergärten muss geprüft werden, ob die jeweilige Verfahrensfreiheit tatsächlich auf die konkrete Konstruktion anwendbar ist.

BundeslandVereinfachter Überblick
Baden-WürttembergTerrassenüberdachungen bis 30 m² können nach dem Katalog der verfahrensfreien Vorhaben verfahrensfrei sein. Für einen geschlossenen Wintergarten sollte die Einordnung vorab mit der Baurechtsbehörde geklärt werden.
BayernTerrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe sind in der BayBO ausdrücklich verfahrensfrei. Daneben kennt die BayBO eine Verfahrensfreiheit für bestimmte kleinere Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs. Ob dies auf den konkret geplanten Glasraum anwendbar ist, sollte vorab geklärt werden.
BerlinTerrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe sind nach § 61 BauO Bln verfahrensfrei. Ein geschlossener Wintergarten ist nicht automatisch mit einer Terrassenüberdachung gleichzusetzen.
BrandenburgBesonders klare Regelung: Vor der Außenwand eines Wohngebäudes errichtete, unbeheizte Wintergärten aus lichtdurchlässigen Baustoffen können bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei sein.
BremenDie BremLBO nennt überwiegend verglaste, nur zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmte Vorbauten wie Veranden und Wintergärten bis 30 m² Grundfläche und 3,50 m Tiefe ausdrücklich im Katalog der verfahrensfreien Vorhaben.
HamburgÜberdachungen von Terrassen vor Erdgeschossen können bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe genehmigungsfrei sein. Bei einem seitlich geschlossenen Glasraum oder Wintergarten sollte die Einordnung separat geprüft werden.
HessenDie Hessische Bauordnung nennt Wintergärten bis 30 m² Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, allerdings unter den in der HBO genannten Vorbehalten.
Mecklenburg-VorpommernTerrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe sind in § 61 LBauO M-V verfahrensfrei. Für einen geschlossenen Wintergarten besteht daraus nicht automatisch eine Genehmigungsfreiheit.
NiedersachsenDer Anhang zur NBauO nennt Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche als verfahrensfreie Baumaßnahmen. Ein geschlossener Glasraum muss separat baurechtlich eingeordnet werden.
Nordrhein-WestfalenWintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche können bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 verfahrensfrei sein, wenn der gesetzlich genannte Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze eingehalten wird.
Rheinland-PfalzZu ebener Erde liegende, unbeheizte Anbauten wie Wintergärten und Terrassenüberdachungen können bis 50 m³ umbauten Raums bei bestimmten Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 genehmigungsfrei sein. Die gesetzlichen Ausnahmen und Voraussetzungen sind zu beachten.
SaarlandTerrassenüberdachungen bis 36 m² Fläche und 3 m Tiefe sind in der LBO ausdrücklich verfahrensfrei. Für einen geschlossenen Wintergarten sollte die konkrete Einstufung mit der Bauaufsicht geklärt werden.
SachsenTerrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe sind nach § 61 SächsBO verfahrensfrei. Diese Regel gilt nicht automatisch für einen geschlossenen Wintergarten.
Sachsen-AnhaltTerrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe sind nach der BauO LSA verfahrensfrei. Ein geschlossener Sommer- oder Wintergarten sollte separat geprüft werden.
Schleswig-HolsteinÜberdachungen ebenerdiger Terrassen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe sind verfahrensfrei. Werden seitliche Wände ausgeführt, kann die Konstruktion ihre Einordnung als Terrassenüberdachung verlieren.
ThüringenDie ThürBO nennt vor der Außenwand eines Gebäudes aus lichtdurchlässigen Baustoffen errichtete, unbeheizte Wintergärten bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt ausdrücklich als verfahrensfrei.

Baden-Württemberg: Wintergarten und Sommergarten

In Baden-Württemberg regelt § 50 LBO in Verbindung mit dem Anhang die verfahrensfreien Vorhaben.

Terrassenüberdachungen können innerhalb der dort genannten Grenzen von der Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens freigestellt sein.

Bei einem vollständig geschlossenen Wintergarten ist jedoch Vorsicht erforderlich.

Die LBO unterscheidet bei kleinen Gebäuden unter anderem danach, ob Aufenthaltsräume vorhanden sind. Ein Wintergarten, der zum Aufenthalt von Menschen bestimmt ist, sollte deshalb nicht ohne weitere Prüfung wie ein einfaches Garten- oder Nebengebäude behandelt werden.

Empfehlung für Bauherren in Baden-Württemberg: Bei seitlichen Verglasungen und insbesondere bei einem geplanten Wohnwintergarten vor der Bestellung eine baurechtliche Einordnung bei der zuständigen Baurechtsbehörde einholen.

Bayern: Nicht nur die Größe entscheidet

Die Bayerische Bauordnung nennt Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe bis 3 m als verfahrensfreie Bauvorhaben.

Zusätzlich enthält Art. 57 BayBO Regelungen für bestimmte kleinere Gebäude bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 75 m³ außerhalb des Außenbereichs.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Wintergarten unter 75 m³ automatisch ohne weitere Prüfung gebaut werden sollte.

Die konkrete Konstruktion, ihre Verbindung zum Wohngebäude und die Nutzung können für die Einordnung entscheidend sein.

Unsere Empfehlung: Bei einem geschlossenen Sommergarten oder Wintergarten die konkrete Konstruktion anhand von Grundfläche, Rauminhalt, Nutzung und Lage des Grundstücks mit der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde abstimmen.

Berlin: Terrassenüberdachung ist nicht automatisch Wintergarten

In Berlin sind Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² Fläche und 3 m Tiefe nach § 61 BauO Bln verfahrensfrei.

Diese Regel ist für eine offene Überdachung relativ klar.

Werden jedoch seitliche Glasschiebewände montiert und entsteht ein geschlossener Raum, sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass weiterhin ausschließlich die Regel für Terrassenüberdachungen gilt.

Besonders bei Reihenhäusern und dichter Bebauung können zusätzlich Abstandsflächen und Brandschutzfragen relevant werden.

Brandenburg: klare Regel für kleine unbeheizte Wintergärten

Brandenburg gehört zu den Bundesländern, deren Bauordnung einen unbeheizten Wintergarten ausdrücklich nennt.

Nach § 61 BbgBO können vor der Außenwand eines Wohngebäudes aus lichtdurchlässigen Baustoffen errichtete, unbeheizte Wintergärten mit nicht mehr als 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei sein.

Das ist eine wichtige Information für Kunden, die einen kleinen Kaltwintergarten oder Sommergarten planen.

Die Grenzen müssen jedoch genau eingehalten werden.

Ein größerer Wintergarten oder eine als beheizter Wohnraum geplante Konstruktion fällt nicht automatisch unter diese Regel.

Bremen: verglaste Vorbauten ausdrücklich berücksichtigt

Die Bremische Landesbauordnung enthält eine für Sommergärten interessante Formulierung.

Im Katalog der verfahrensfreien Vorhaben werden überwiegend verglaste, nur zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmte Vorbauten genannt. Als Beispiele werden Veranden und Wintergärten aufgeführt.

Die Grenze liegt bei 30 m² Grundfläche und 3,50 m Tiefe.

Besonders wichtig ist die Formulierung „nur zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmt“.

Wer einen ganzjährig beheizten Wohnraum plant, sollte deshalb nicht automatisch von dieser Verfahrensfreiheit ausgehen.

Hamburg: bei geschlossenen Glasräumen genau prüfen

Die Hamburgische Bauordnung stellt bestimmte Terrassenüberdachungen vor Erdgeschossen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe genehmigungsfrei.

Ein Sommergarten mit seitlichen Glaswänden ist jedoch mehr als nur ein Dach über der Terrasse.

Deshalb empfehlen wir bei einer geschlossenen Konstruktion eine vorherige Prüfung.

In Hamburg können außerdem städtebauliche Erhaltungsverordnungen eine zusätzliche Rolle spielen. Auch ein nach der HBauO grundsätzlich genehmigungsfreies Vorhaben kann in einem entsprechend geschützten Gebiet weiteren Anforderungen unterliegen.

Hessen: Wintergärten bis 30 m² ausdrücklich genannt

Die Hessische Bauordnung führt Wintergärten bis 30 m² Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 in der Anlage zu den baugenehmigungsfreien Vorhaben auf.

Die HBO verbindet diese Regelung jedoch mit weiteren Vorbehalten.

Deshalb sollte ein Bauherr nicht nur die Fläche messen und anschließend mit der Montage beginnen.

Zu prüfen sind insbesondere die konkrete Gebäudeklasse, planungsrechtliche Anforderungen und die weiteren Bedingungen der HBO.

Bei einem beheizten Wohnwintergarten ist eine besonders sorgfältige Prüfung erforderlich.

Mecklenburg-Vorpommern: offene Überdachung und geschlossener Raum unterscheiden

Nach § 61 LBauO M-V können Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe verfahrensfrei sein.

Die Regel nennt Terrassenüberdachungen.

Wer zusätzlich Seitenwände oder Glasschiebesysteme plant, sollte deshalb klären, ob die Konstruktion weiterhin unter diese Kategorie fällt.

Gerade bei einem vollständig geschlossenen Sommergarten ist eine kurze schriftliche Anfrage bei der zuständigen Bauaufsicht sinnvoll.

Niedersachsen: Verfahrensfreiheit für Terrassenüberdachungen

Der Anhang zur Niedersächsischen Bauordnung nennt Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche als verfahrensfreie Baumaßnahmen.

Auch hier gilt:

Eine Terrassenüberdachung ist nicht automatisch dasselbe wie ein geschlossener Kaltwintergarten.

Wenn die Konstruktion durch seitliche Verglasungen zu einem geschlossenen Raum wird, sollte die baurechtliche Einstufung vorab geklärt werden.

Nordrhein-Westfalen: Wintergärten bis 30 m² können verfahrensfrei sein

Nordrhein-Westfalen hat eine für Wintergartenkunden besonders interessante Regelung.

Nach § 62 BauO NRW können Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 verfahrensfrei sein, wenn ein Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze eingehalten wird.

Damit nennt die Bauordnung den Wintergarten ausdrücklich.

Das bedeutet trotzdem nicht, dass jede 29-m²-Konstruktion überall gebaut werden darf.

Bebauungsplan, Abstandsflächen und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften bleiben zu beachten.

Besonders wichtig: Verfahrensfreiheit ist keine Bestätigung der Behörde, dass das konkrete Projekt alle Vorschriften erfüllt.

Rheinland-Pfalz: unbeheizte Wintergärten bis 50 m³

Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz enthält eine ausdrückliche Regelung für unbeheizte Anbauten.

Zu ebener Erde liegende, unbeheizte Anbauten wie Wintergärten und Terrassenüberdachungen können bis 50 m³ umbauten Raums bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 genehmigungsfrei sein.

Die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen sind zu berücksichtigen.

Für Bauherren ist hier der Rauminhalt wichtig.

Es reicht nicht, ausschließlich die Grundfläche des Sommergartens zu kennen.

Breite, Tiefe und Höhe der Konstruktion beeinflussen den umbauten Raum.

Saarland: großzügige Grenze für Terrassenüberdachungen

Im Saarland sind Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 36 m² und einer Tiefe bis 3 m verfahrensfrei.

Das ist eine vergleichsweise großzügige Flächengrenze.

Die Regel betrifft jedoch ausdrücklich Terrassenüberdachungen.

Ein vollständig verglaster Sommergarten oder Kaltwintergarten sollte deshalb separat betrachtet werden.

Die Montage von seitlichen Glasschiebewänden kann für die baurechtliche Einordnung relevant sein.

Sachsen: 30 m² und 3 m für Terrassenüberdachungen

Die Sächsische Bauordnung nennt Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe im Katalog der verfahrensfreien Vorhaben.

Für Kunden ist die Abgrenzung zwischen Überdachung und geschlossenem Glasraum besonders wichtig.

Wer einen Sommergarten mit Seitenwänden plant, sollte nicht ausschließlich die Grenzwerte der Terrassenüberdachung betrachten.

Die tatsächliche Konstruktion muss bewertet werden.

Sachsen-Anhalt: Terrassenüberdachung verfahrensfrei – Wintergarten prüfen

Nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe verfahrensfrei.

Auch hier sollte zwischen einem Dach über der Terrasse und einem geschlossenen Sommergarten unterschieden werden.

Besonders wenn Glasschiebewände auf mehreren Seiten vorgesehen sind, empfehlen wir eine vorherige Klärung mit der Bauaufsicht.

Schleswig-Holstein: Seitenwände können die Einordnung verändern

In Schleswig-Holstein sind Überdachungen ebenerdiger Terrassen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe verfahrensfrei.

Ein Hinweis der Bauaufsicht Kiel macht die Abgrenzung besonders verständlich:

Werden seitliche Wände ausgeführt, handelt es sich nicht mehr um eine Terrassenüberdachung im Sinne dieser Verfahrensfreiheitsregel.

Für einen Sommergarten mit Glasschiebewänden ist diese Information sehr wichtig.

Ein Bauherr sollte deshalb nicht argumentieren:

„Das Dach ist genehmigungsfrei, also darf ich später einfach alle Seiten mit Glas schließen.“

Die spätere Verglasung kann die baurechtliche Bewertung der Konstruktion verändern.

Thüringen: unbeheizte Wintergärten ausdrücklich verfahrensfrei

Die Thüringer Bauordnung nennt unbeheizte Wintergärten ausdrücklich.

Vor der Außenwand eines Gebäudes aus lichtdurchlässigen Baustoffen errichtete, unbeheizte Wintergärten können bis zu einer Grundfläche von 20 m² und einem Brutto-Rauminhalt von 75 m³ verfahrensfrei sein.

Damit gehört Thüringen – ähnlich wie Brandenburg – zu den Bundesländern mit einer relativ klar formulierten Regel für kleinere unbeheizte Wintergärten.

Auch hier gelten die allgemeinen öffentlich-rechtlichen Anforderungen weiterhin.

7 Fragen vor der Bestellung eines Wintergartens oder Sommergartens

Bevor Sie eine Konstruktion bestellen, sollten Sie sieben Fragen beantworten.

1. Soll der Raum beheizt werden?

Wenn der neue Raum dauerhaft beheizt werden soll, kann dies die technische, energetische und baurechtliche Einordnung erheblich beeinflussen.

Ein beheizter Wohnwintergarten ist nicht mit einer offenen Terrassenüberdachung vergleichbar.

Antwort Ja?

Dann sollte die Genehmigungssituation unbedingt vor der Bestellung geklärt werden.

2. Soll der Raum ganzjährig wie ein Wohnzimmer genutzt werden?

Ein Raum für den dauerhaften Aufenthalt von Menschen kann baurechtlich anders bewertet werden als ein saisonal genutzter, unbeheizter Glasraum.

Fragen Sie sich deshalb nicht nur:

„Wie sieht der Wintergarten aus?“

Fragen Sie:

„Wie werden wir diesen Raum im Dezember und Januar tatsächlich nutzen?“

3. Bleibt die Terrasse offen oder entstehen geschlossene Glaswände?

Dieser Punkt ist besonders wichtig.

Eine Terrassenüberdachung kann in vielen Bundesländern innerhalb bestimmter Grenzen verfahrensfrei sein.

Werden Glasschiebewände montiert, kann ein geschlossener Raum entstehen.

Die Regelung für eine Terrassenüberdachung muss dann nicht mehr anwendbar sein.

4. Wie groß ist die Konstruktion wirklich?

Notieren Sie:

  • Breite,
  • Tiefe,
  • Grundfläche,
  • maximale Höhe,
  • geplanten Brutto-Rauminhalt.

Je nach Bundesland werden unterschiedliche Grenzwerte verwendet.

In Nordrhein-Westfalen spielt beispielsweise die Brutto-Grundfläche eine wichtige Rolle.

In Rheinland-Pfalz ist bei der ausdrücklichen Regelung für unbeheizte Anbauten der umbaute Raum relevant.

5. Wie weit ist der Wintergarten von der Grundstücksgrenze entfernt?

Ein Projekt kann aufgrund seiner Größe grundsätzlich verfahrensfrei sein und trotzdem gegen Abstandsflächenvorschriften verstoßen.

Besonders bei Reihenhäusern, Doppelhäusern und kleinen Grundstücken sollte der Abstand zur Nachbargrenze frühzeitig geprüft werden.

Messen Sie nicht erst, wenn die Aluminiumkonstruktion bereits produziert wurde.

6. Gibt es einen Bebauungsplan oder eine örtliche Satzung?

Die Landesbauordnung ist nicht die einzige Regel, die für ein Bauprojekt relevant sein kann.

Ein Bebauungsplan kann beispielsweise festlegen, welche Bereiche eines Grundstücks bebaut werden dürfen.

Örtliche Gestaltungssatzungen können zusätzliche Anforderungen an die äußere Gestaltung stellen.

In geschützten Gebieten können weitere Vorschriften gelten.

Deshalb lautet eine wichtige Frage an das Bauamt:

„Gibt es für mein Grundstück einen Bebauungsplan oder andere örtliche Vorschriften, die für den geplanten Wintergarten relevant sind?“

7. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder in einem geschützten Bereich?

Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in bestimmten geschützten Gebieten können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein.

Das gilt auch dann, wenn die Konstruktion nach der allgemeinen Landesbauordnung möglicherweise verfahrensfrei wäre.

Ein moderner Aluminium-Wintergarten verändert die äußere Erscheinung eines Gebäudes deutlich.

Bei geschützten Fassaden sollte deshalb besonders früh mit der zuständigen Behörde gesprochen werden.

Der schnelle Wintergarten-Check

Sie planen einen Wintergarten oder Sommergarten?

Dann sammeln Sie vor der ersten Anfrage folgende Informationen:

  1. Postleitzahl und Ort des Bauvorhabens

Damit lässt sich das Bundesland und die zuständige Behörde bestimmen.

  1. Fotos des Hauses

Fotografieren Sie die gesamte Fassade und die geplante Fläche.

  1. Breite und Tiefe der geplanten Konstruktion

Auch ungefähre Maße sind für die erste technische Einschätzung hilfreich.

  1. Abstand zur Grundstücksgrenze

Besonders wichtig bei kleinen Grundstücken.

  1. Geplante Nutzung

Wohnraum oder geschützte Terrasse?

  1. Beheizung

Ja oder nein?

  1. Seitenwände

Offen, fest verglast oder Glasschiebewände?

  1. Verbindung zum Wohnhaus

Bleibt die bestehende Fassade unverändert oder ist eine größere Öffnung zum Wohnraum geplant?

Mit diesen Informationen lässt sich die geplante Konstruktion wesentlich genauer beschreiben.

Was sollte ich dem Bauamt schreiben?

Viele Bauherren wissen nicht, wie sie ihre Frage formulieren sollen.

Eine Anfrage wie:

„Brauche ich eine Genehmigung für einen Sommergarten?“

kann zu Rückfragen führen, weil der Begriff die Konstruktion nicht ausreichend beschreibt.

Besser ist eine konkrete Beschreibung.

Zum Beispiel:

„Wir planen an der Rückseite unseres Einfamilienhauses eine unbeheizte Aluminium-Glas-Konstruktion mit einer Breite von 6,0 m und einer Tiefe von 3,5 m. Die Konstruktion erhält ein Glasdach und seitliche Glasschiebewände. Sie soll nicht dauerhaft beheizt und nicht als ganzjähriger Wohnraum genutzt werden. Der Abstand zur Nachbargrenze beträgt 4,2 m. Bitte teilen Sie uns mit, ob das Vorhaben verfahrensfrei ist oder ein bauaufsichtliches Verfahren erforderlich ist.“

Eine solche Beschreibung gibt der Behörde wesentlich mehr Informationen.

Wenn vorhanden, können zusätzlich eine einfache Skizze, Fotos der Fassade und die geplanten Außenmaße beigefügt werden.

Kann STOLTEAM entscheiden, ob ich eine Baugenehmigung brauche?

Die verbindliche baurechtliche Entscheidung trifft die zuständige deutsche Behörde.

STOLTEAM ist Hersteller individueller Wintergarten- und Aluminiumkonstruktionen und keine deutsche Bauaufsichtsbehörde.

Wir können jedoch dabei helfen, die geplante Konstruktion technisch klar zu beschreiben.

Für eine erste Projektbesprechung sind insbesondere folgende Informationen hilfreich:

  • Fotos des Hauses,
  • Fotos der Terrasse,
  • Postleitzahl des Bauortes,
  • geplante Abmessungen,
  • Informationen zur Nutzung,
  • Information, ob der Raum beheizt werden soll,
  • gewünschte Verglasung und Öffnungselemente.

Auf dieser Grundlage kann die geplante Konstruktion technisch eingeordnet und beschrieben werden.

Diese Informationen können auch bei einer Anfrage an die zuständige Bauaufsichtsbehörde hilfreich sein.

Erst Genehmigung klären oder zuerst Wintergarten planen?

In der Praxis müssen beide Schritte sinnvoll miteinander verbunden werden.

Das Bauamt benötigt Informationen über die geplante Konstruktion.

Der Hersteller wiederum sollte wissen, ob bestimmte baurechtliche Grenzen für das Projekt wichtig sind.

Ein Beispiel:

Ein Kunde plant einen unbeheizten Wintergarten in Brandenburg.

Die erste Idee sieht eine Grundfläche von 22 m² vor.

Die Brandenburgische Bauordnung enthält jedoch eine ausdrückliche Verfahrensfreiheitsregel für bestimmte unbeheizte Wintergärten bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt.

In einer solchen Situation kann es sinnvoll sein, bereits in einer frühen Planungsphase zu prüfen, ob eine geringfügig kleinere Konstruktion die Anforderungen des Kunden weiterhin erfüllt.

Das bedeutet nicht, dass ein Wintergarten ausschließlich nach Grenzwerten geplant werden sollte.

Es bedeutet aber, dass Baurecht und technische Planung möglichst früh miteinander abgestimmt werden sollten.

Wintergarten ohne Baugenehmigung – kann ich einfach anfangen zu bauen?

Nein. Zumindest sollte die Entscheidung nicht allein auf einer Internettabelle beruhen.

Auch dieser Ratgeber ersetzt keine Prüfung des konkreten Grundstücks.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Projekt verfahrensfrei ist, sollten Sie trotzdem prüfen:

  • Stimmt die konkrete Konstruktion mit dem Tatbestand der Landesbauordnung überein?
  • Werden alle Größen- und Tiefengrenzen eingehalten?
  • Liegt das Grundstück im Innenbereich oder Außenbereich?
  • Welche Abstandsflächen gelten?
  • Gibt es einen Bebauungsplan?
  • Gibt es örtliche Satzungen?
  • Ist Denkmalschutz relevant?
  • Werden tragende Teile des bestehenden Hauses verändert?
  • Sind zusätzliche öffentlich-rechtliche Anforderungen zu beachten?

Bei Zweifeln empfehlen wir eine schriftliche Anfrage bei der zuständigen Behörde.

Eine kurze Klärung vor Produktionsbeginn ist wesentlich einfacher als eine baurechtliche Diskussion nach der Montage.

Der Name des Produktes entscheidet nicht über das Baurecht

Vielleicht ist dies die wichtigste Aussage dieses gesamten Ratgebers:

Ein Sommergarten wird nicht genehmigungsfrei, nur weil er Sommergarten heißt.

Ebenso ist nicht jeder unbeheizte Glasraum automatisch ein genehmigungspflichtiger Wohnwintergarten.

Die tatsächliche Konstruktion und Nutzung sind entscheidend.

Deshalb sollte ein seriöser Hersteller nicht versprechen:

„Unser Sommergarten ist immer genehmigungsfrei.“

Deutschland hat 16 Landesbauordnungen.

Hinzu kommen lokale planungsrechtliche und öffentlich-rechtliche Anforderungen.

Die richtige Vorgehensweise lautet deshalb:

Konstruktion definieren.

Nutzung definieren.

Maße bestimmen.

Grundstückssituation prüfen.

Baurechtliche Einordnung klären.

Erst danach die endgültige Konstruktion freigeben.

Wintergarten oder Sommergarten von STOLTEAM – beginnen Sie mit Ihrem Haus

Wenn Sie einen Wintergarten oder Sommergarten planen, müssen Sie nicht bereits alle technischen Antworten kennen.

Vielleicht wissen Sie heute nur:

„Wir möchten unsere Terrasse besser nutzen.“

Oder:

„Wir möchten einen hellen Raum mit Blick in den Garten.“

Das ist ein guter Anfang.

Senden Sie STOLTEAM Fotos Ihres Hauses und der Terrasse. Teilen Sie uns die Postleitzahl des Bauortes und die ungefähren Abmessungen der geplanten Konstruktion mit.

Beschreiben Sie uns, wie Sie den Raum später nutzen möchten.

Soll ein ganzjähriger Wohnwintergarten entstehen?

Oder wünschen Sie sich einen unbeheizten Sommergarten mit Glasdach und Schiebeelementen?

Als Hersteller individuell geplanter Aluminiumkonstruktionen können wir uns mit der technischen Seite Ihres Projekts beschäftigen.

Die verbindliche baurechtliche Beurteilung bleibt Aufgabe der zuständigen deutschen Behörde.

Doch je klarer ein Projekt technisch beschrieben ist, desto einfacher ist es, die richtigen Fragen zu stellen.

Denn vor der Frage:

„Welche Farbe sollen die Aluminiumprofile haben?“

sollten zwei andere Fragen beantwortet werden:

„Was möchten wir eigentlich bauen?“

und

„Welche baurechtlichen Regeln gelten für genau dieses Projekt?“

Ein guter Wintergarten beginnt mit einer guten Planung.

Und eine gute Planung beginnt damit, die richtigen Fragen zu stellen.